Steiermark – „Steiermärkisches Loipengütesiegel“

Das Steirische Loipengütesiegel wird auf Antrag des Loipenbetreibers und bei Erfüllung der Voraussetzungen durch die Steiermärkische Landesregierung für eine Dauer von 3 Jahren verliehen. Der Betreiber verpflichtet sich damit, die Voraussetzungen während der Verleihungsdauer aufrecht zu erhalten. Kommt es zu gravierenden Änderungen, wird auch jährlich geprüft, ob die Verleihungsvoraussetzungen noch gegeben sind.